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Smart Meter und Zählerschrank: muss der Schrank getauscht werden?

Den Smart Meter setzt der Messstellenbetreiber. Ob er in Ihren Zählerschrank passt, ist eine andere Frage. Oft fehlt Platz für Zähler, Gateway und Steuerbox oder das APZ-Feld. Schicken Sie uns Fotos vom geöffneten Schrank, dann sagen wir Ihnen, ob er bleiben kann und was ein Umbau kostet.

  • Meisterbetrieb im Ruhrgebiet
  • Prüfung nach VDE-AR-N 4100
  • Anmeldung beim Netzbetreiber inklusive

Passt mein Zählerschrank?

Fotos helfen, sind aber kein Muss. Wir melden uns mit einer Einschätzung.

Tür öffnen und den Schrank einmal komplett von vorn fotografieren. 1 bis 3 Fotos, direkt mit der Handykamera.

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.

Smart Meter Einbau: wer was macht

Beim Smart Meter sind zwei beteiligt. Der Messstellenbetreiber besitzt den Zähler, entscheidet über den Einbau und setzt ihn. Der Zählerschrank gehört zum Haus, und für den ist ein Elektro-Fachbetrieb zuständig.

Erfüllt der Schrank die Vorgaben des Netzbetreibers, passiert an ihm nichts. Fehlt etwas, muss er vor dem Zählerwechsel umgebaut oder erneuert werden. Genau das prüfen wir.

  • Den Zähler baut der Messstellenbetreiber ein.

    Der Zählereinbau selbst ist Sache des Messstellenbetreibers. Wir arbeiten am Zählerschrank, nicht am Zähler.

  • Umgebaut wird nur, wenn der Schrank die Anforderungen nicht erfüllt.

    Entscheidend ist, ob Ihr Schrank die Vorgaben Ihres Netzbetreibers erfüllt (VDE-AR-N 4100 und Technische Anschlussbedingungen), unter anderem Platz für Smart-Meter-Gateway und das APZ-Feld. Erfüllt Ihr Schrank das, bleibt er.

  • Die Kosten trägt der Eigentümer, nicht der Mieter.

    Der Zählerschrank gehört zum Gebäude. Ein Umbau ist Sache des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft.

  • Der Arbeitslohn zählt als Handwerkerleistung.

    Bei selbst genutzten Wohnungen gilt für den Lohnanteil des Umbaus die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, Zähler und Material gehören nicht dazu. Wie viel das bei Ihnen ausmacht, sagt Ihr Steuerberater. Den Lohnanteil weisen wir auf der Rechnung aus.

Smart Meter Pflicht: wann der Einbau vorgesehen ist

Selbst tätig werden müssen Sie in der Regel nicht. Der Messstellenbetreiber stellt schrittweise um und sagt Ihnen vorher Bescheid.

Wann ein Smart Meter vorgesehen ist

Intelligente Messsysteme baut der Messstellenbetreiber schrittweise ein, in der Regel nach gesetzlichen Zieljahren und soweit es wirtschaftlich vertretbar ist. Vorgesehen ist der Einbau unter anderem bei:

  • Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden
  • registrierender Leistungsmessung, unabhängig vom Verbrauch
  • Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 Kilowatt installierter Leistung
  • Letztverbrauchern, sobald eine Vereinbarung nach § 14a mit dem Netzbetreiber besteht

Optional, nach Entscheidung des Messstellenbetreibers: Verbrauch bis 6.000 kWh und Erzeugungsanlagen von 1 bis 7 kW. Ob und wann bei Ihnen umgestellt wird, sagt Ihnen der Messstellenbetreiber.

Fristen beim Einbau

Sobald der Messstellenbetreiber bei Ihnen umstellt, gilt:

  • Der Messstellenbetreiber informiert Sie spätestens drei Monate vorher.
  • Für das Betreten des Hauses kündigt er sich spätestens zwei Wochen vorher an und nennt mindestens einen Ersatztermin (§ 38 MsbG).

Was § 14a EnWG bedeutet

  • Gilt für Anlagen über 4,2 kW, die ab dem 01.01.2024 installiert wurden.
  • Der Netzbetreiber darf auf 4,2 kW drosseln, dafür ist das Netzentgelt dauerhaft reduziert.
  • Betroffen sind Wärmepumpen (auch Zusatzheizung und Heizstab), nicht öffentliche Wallboxen, fest installierte Klimaanlagen und Stromspeicher.
  • Nachtspeicherheizungen sind dauerhaft ausgenommen, für Wärmepumpen vor 2024 gelten Übergangsregeln.

Was der Zählerschrank für ein Smart Meter braucht

Ein Smart Meter besteht aus dem digitalen Zähler und dem Smart-Meter-Gateway, das die Werte verschickt. Beides muss im Zählerschrank Platz finden, bei steuerbaren Anlagen nach § 14a meist noch eine Steuerbox dazu. Die Verbindung nach außen läuft über das APZ-Feld, den Abschlusspunkt Zählerplatz nach VDE-AR-N 4100.

Was ein APZ-Feld ist und wann es nachgerüstet wird, steht auf der Seite APZ-Feld nachrüsten nach VDE-AR-N 4100.

Wann der Schrank getauscht werden muss

  • Kein freier Zählerplatz nach den Technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers
  • Kein APZ-Feld und kein Platz, es nachzurüsten
  • Kein Raum für Gateway und Steuerbox neben dem Zähler
  • Alter Schrank mit Schraubsicherungen und ohne FI-Schutzschalter

Trifft nichts davon zu, bleibt der Schrank, wie er ist. Manchmal reicht ein Umbau des Zählerplatzes. Ist der Schrank zu alt oder zu klein, wird er erneuert. Wie der Tausch abläuft, steht unter Zählerschrank erneuern.

Was kostet der Umbau für ein Smart Meter?

Für den Zähler selbst zahlen Sie nichts an uns, den rechnet der Messstellenbetreiber ab. Kosten entstehen nur, wenn der Zählerschrank umgebaut oder erneuert werden muss. Für den häufigsten Fall, einen neuen Schrank im Einfamilienhaus, gilt:

Zählerschrank-Tausch, Einfamilienhaus
ca. 2.200 bis 3.500 €

Richtwert für den oben genannten Leistungsumfang. Das verbindliche Angebot erstellen wir nach einer kurzen Rückfrage.

Was im Preis steckt und was nicht, steht bei den Kosten für einen neuen Zählerschrank. Reicht ein Umbau des Zählerplatzes, wird es günstiger. Das sagen wir Ihnen nach den Fotos.

Häufige Fragen zu Smart Meter und Zählerschrank

Muss ich ein Smart Meter einbauen lassen?

Ob und wann bei Ihnen ein intelligentes Messsystem eingebaut wird, entscheidet der Messstellenbetreiber, nicht Sie und nicht wir. Vorgesehen ist es in der Regel bei mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, bei Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 Kilowatt und sobald eine Vereinbarung nach § 14a mit dem Netzbetreiber besteht. Der Einbau läuft schrittweise. Sobald der Messstellenbetreiber bei Ihnen umstellt, informiert er Sie spätestens drei Monate vorher.

Was kostet der Smart Meter Einbau?

Den Zähler und den Messbetrieb rechnet der Messstellenbetreiber mit Ihnen ab, dafür gelten gesetzliche Preisobergrenzen. Teuer wird es, wenn der Zählerschrank keinen Platz für Zähler und Gateway hat. Ein neuer Zählerschrank im Einfamilienhaus liegt in der Regel bei ca. 2.200 bis 3.500 €, den verbindlichen Preis nennen wir nach Fotos vom geöffneten Schrank.

Passt mein Zählerschrank für ein Smart Meter?

Das sehen wir auf zwei Fotos vom geöffneten Schrank: ob der Zählerplatz den Technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers entspricht, ob ein APZ-Feld vorhanden ist und ob Platz für Smart-Meter-Gateway und Steuerbox bleibt. Ältere Schränke mit Schraubsicherungen erfüllen das oft nicht.

Was verlangt § 14a EnWG?

Nach § 14a EnWG gelten Anlagen über 4,2 kW, die ab dem 01.01.2024 installiert wurden, als steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Wärmepumpen (auch Zusatzheizung und Heizstab), nicht öffentliche Wallboxen, fest installierte Klimaanlagen und Stromspeicher. Der Netzbetreiber darf sie auf 4,2 kW drosseln, dafür ist das Netzentgelt dauerhaft reduziert. Nachtspeicherheizungen sind dauerhaft ausgenommen, für Wärmepumpen vor 2024 gelten Übergangsregeln. Für den Zählerschrank heißt das in der Regel: Er braucht Platz für Steuerbox und Smart-Meter-Gateway. Wir bereiten den Schrank entsprechend vor.

Kann ich den Zählerschrank schon vorher umbauen lassen?

Ja. Wer ohnehin eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder eine PV-Anlage plant, lässt den Schrank oft gleich so bauen, dass später auch das Smart Meter hineinpasst. Dann muss nicht zweimal umgebaut werden, wenn der Messstellenbetreiber umstellt.

Lieber anrufen oder Fotos per WhatsApp?

Hat der Messstellenbetreiber den Wechsel schon angekündigt, schicken Sie uns ein Foto seines Schreibens mit. Daraus sehen wir, was er vorhat.

Wallbox oder PV-Anlage geplant? Dann gleich mit einplanen: Wallbox installieren lassen, Photovoltaik.